Tierhalterhaftpflichtversicherung

Pflichtversicherung bereits in mehreren Bundesländern

Wer Haustiere hält, haftet für die vom Tier angerichteten Schäden, auch wenn ihm/ihr dabei kein Verschulden vorgeworfen werden kann. Alleine schon aufgrund des Besitzes des Haustiers.
Die meisten zahmen Haustiere, wie Katzen oder Meerschweinchen, sind über die Privathaftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Von dieser Regel ausdrücklich ausgenommen sind jedoch Hunde und Pferde. Diese müssen über eine separate Tierhalterhaftpflichtversichertung abgesichert werden.

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Hund niemandem ein Haar krümmen würde – ein Hund ist ein Tier, das von seinen Instinkten getrieben handelt. So kann ein Hund von jetzt auf gleich einen erheblichen Schaden anrichten, sei es am Eigentum oder auch am Körper einer dritten Person. Gegen diesen Fall sollten Sie unbedingt mit einer Hundehaftpflichtversicherung vorsorgen. Denn als Hundehalter sind Sie für den Schaden verantwortlich und in vollem Umfang zu dessen Ersatz dem Geschädigten gegenüber verpflichtet.

              

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Versicherungsbüro Linke
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